Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) in Rechtsstreits zwischen Apothekern wegen des Verkaufs von Medikamenten über die Plattform des Internethändlers Amazon. Bei der Bestellung müssen Name, Adresse und eventuell weitere Informationen angegeben werden. Die Frage ist, ob gegen Gesetze verstoßen wird – und ob ein Konkurrent dagegen klagen kann. (Az. I ZR 222/19 und I ZR 223/19)
Die Klagen bemängeln unter anderem einen Verstoß gegen den Datenschutz. Dazu stellte der BGH dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Fragen. Dieser urteilte, dass beim Verkauf von Medikamenten im Internet auf den Datenschutz geachtet werden müsse. Kunden müssen demnach ausdrücklich in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, auch bei rezeptfreien Mitteln. Die konkreten Fälle entscheidet nun der BGH.