Festnahmen, Verhaftungen, Abschiebungen – die Vorfälle der letzten Tage in den USA sorgen für Verunsicherung. Worauf sich Reisende an der Grenze einstellen müssen.

US-Präsident Donald Trump feuert seit seinem Amtsantritt ein Dekret nach dem anderen heraus mit harten Konsequenzen: Mal trifft es Regierungsangestellte, die von heute auf morgen ihren Job verlieren, mal Hilfsorganisationen, denen dringend benötigte Gelder gestrichen werden, dann Universitäten und Unternehmen, die ihre Diversitätskultur abschaffen sollen. Der Machthaber im Weißen Haus greift rigoros durch und sorgt bei vielen Menschen für Unsicherheit und Sorge.  

Für Trump sind die Kontrolle von Zuwanderung, Einreisen und Aufenthalt in den USA eines der zentralen Themen. Obwohl nicht geklärt ist, wie das reguliert werden soll, entfaltet sich bereits eine Eigendynamik, die auch Menschen zu spüren bekommen, die nur ihren Osterurlaub in Kalifornien verbringen, Verwandte in Chicago besuchen oder zum kurzen Geschäftstermin nach New York reisen wollen.  

Was hat sich für die Einreise in die USA geändert? 

Die US-Regierung plant ein pauschales Einreiseverbot für bestimmte Länder wie in der ersten Amtszeit von Trump. Das berichtete die „New York Times“ vor wenigen Tagen unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach wurde eine Liste erstellt, mit 43 Ländern, für die unterschiedlich strenge Einreisebeschränkungen gelten sollen. Zu den Ländern gehören etwa Afghanistan, Iran, Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien, Venezuela oder auch Russland. Europäische Länder tauchen auf dieser vorläufigen Liste nicht auf.

Ausnahmen soll es den Informationen zufolge künftig für „wohlhabende Geschäftsreisende“ geben, selbst wenn sie aus einem der unerwünschten Länder stammen. Die müssten sich vor der Erteilung eines Visums demnach einem persönlichen Gespräch unterziehen. Was sie vorweisen müssen, wie hoch ihr Vermögen sein muss und wie sie das belegen müssen, bleibt offen. Noch sind diese Pläne nicht in Kraft. Doch sie zeigen schon die Richtung, wie Trump künftig bei Einreisen verfahren will – und den Spielraum, den seine Grenzschutzbeamten künftig haben könnten.  

Was hat sich an den Einreiseregeln für Reisende aus Deutschland geändert? 

An den Einreiseregeln hat sich nichts geändert. Aber nachdem in den vergangenen Tagen Berichte von deutschen Staatsbürgern bekannt wurden, die bei der Einreise in die USA festgenommen und in Abschiebehaft genommen wurden, hat das Auswärtige Amt seine Reise- und Sicherheitshinweise für das Land ergänzt. „Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen“, heißt es auf der Webseite des Ministeriums.

Das Ministerium passt fortlaufend Reisehinweise für alle Regionen der Welt an – solche Hinweise werden häufiger formuliert als konkrete Reisewarnungen. Dennoch lässt es aufmerken, wenn die Bundesregierung so einen Hinweis für ein Land wie die USA formuliert, in das viele Deutsche regelmäßig reisen und sich als unbescholtene Bürger dort auch in Sicherheit wiegen. 

Besteht denn überhaupt ein Risiko für umsichtige Reisende? 

Wer in die USA fliegen will, braucht ein US-Visum oder muss vor der Einreise ein elektronisches Antragsformular ausfüllen, die sogenannte ESTA-Genehmigung (Electronic System for Travel Authorization). Aber auch das allein garantiert noch keinen Durchlass am Flughafen. Zuvor gilt es, den strengen Blick und die Befragung der Grenzbeamten zu absolvieren. „Die finale Entscheidung, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden“, betont auch ein Sprecher des Auswärtigen Amts.

Somit bleibt den Beamten ein gewisser Ermessensspielraum. Für einige Reisende gleicht die Befragung einem Verhör, gerade wenn es möglicherweise sprachliche Verständigungsprobleme geben sollte. Auch bei den zuletzt bekanntgewordenen Fällen ist kein eindeutiges Muster für Sanktionen zu erkennen. 

Welcher Willkür Reisende ausgesetzt sind, zeigt der Bericht über einen französischen Wissenschaftler, der sich kritisch über die Forschungspolitik von Trump geäußert haben soll. Ihm sei auf dem Weg zu einer Konferenz bei Houston die Einreise am Flughafen verweigert worden. Das machte der französische Bildungsminister Philippe Baptiste publik. Der Computer und das Privathandy des Wissenschaftlers sind laut Medienberichten durchsucht worden.

Sollte man derzeit eine Geschäftsreise in die USA antreten? 

Nach wie vor fliegen jeden Tag zahlreiche Menschen in die USA und können ohne Probleme die Kontrollen passieren. Dennoch bleibt ein unkalkulierbares Risiko und für einzelne Reisende macht sich eine bislang unbekannte Unsicherheit breit. Gerade Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wie Trump sie bereits mehrfach exerziert hat, können damit möglicherweise für jeden, der sich kritisch mit der Entwicklung in den USA auseinandersetzt, zum Problem werden.

Die Abwägung muss letztlich jeder Reisende für sich treffen. Für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in die USA schicken, dürfte das dennoch ein Thema werden. Der Verband Deutsches Reisemanagement, unter dem viele deutsche Unternehmen ihre Interessen bündeln, kann bislang „noch keine Aussagen zu außergewöhnlichen Komplikationen bei Geschäftsreisen treffen oder zu den Auswirkungen, die die aktuellen Entwicklungen auf die geschäftliche Mobilität haben werden.“ Das teilte die Organisation auf Anfrage mit. „Wir werden die aktuelle Lage aber weiterhin sehr genau beobachten.“

Kann eine gebuchte USA-Reise kostenlos storniert werden?

Nein, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Denn die Einreiseregeln haben sich formal nicht geändert, auch die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes bieten dafür nach Ansicht von Rechtsexperten keinen Hebel. Das ist nach geltendem Reiserecht erst möglich, wenn eine Reise durch konkrete Einschränkungen, wie Einreisverbote, verhindert wird. Wer seine Reise individuell gebucht hat, muss die geltenden Stornierungs- oder Umbuchungsregeln einhalten und die Kosten gegebenenfalls selbst tragen. Auch Reiserücktrittsversicherungen werden wegen der veränderten politischen Stimmung und Haltung in den USA kaum für Stornierungs- oder Rückreisekosten einspringen. Die Versicherer lassen Fälle von höherer Gewalt gelten – darunter fallen bislang vor allem Naturkatastrophen und keine erratischen Präsidentenerlasse.