Die Betrüger werden immer dreister. Der eine setzt auf Technik, der andere auf Doppelgänger. Laut Experten kommen die allermeisten damit durch.

Der Prüfling erscheint „verkabelt“ zur theoretischen Führerscheinprüfung. In seinem Ohr hat er einen Mini-Kopfhörer, im Knopfloch an Hemd oder Bluse ist eine kleine Kamera versteckt. Über WLAN oder eine andere Funkverbindung verbindet er sich mit jemandem, der vor der Tür etwa im Auto sitzt: Dieser liest die Prüfungsfragen über die Kamera mit und flüstert dem Prüfling die richtigen Antworten ein.

Solche Betrügereien gebe es bei Führerscheinprüfungen in Rheinland-Pfalz immer wieder, sagt der Leiter der Technischen Prüfstelle Rheinland-Pfalz, Jörg Wehrfritz. Die Betrüger würden immer findiger. Statt Knopf im Ohr werde manchmal auch ein Vibrationspolster am Bein angebracht. Wenn der Prüfling mit dem Cursor über die richtige Antwort fahre, vibriere es am Bein und er wisse: „Okay, da muss ich jetzt anklicken“, sagt er.

Aufgedeckte Fälle sind nur „Spitze des Eisbergs“

Betrugsmaschen bei Theorie-Prüfungen nehmen seit längerem zu. 2024 seien in Rheinland-Pfalz 123 Täuschungsversuche von der Technischen Prüfstelle aufgedeckt worden, geht aus der Antwort von Verkehrsministerin Daniela Schmitt (FDP) auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Matthias Lammert hervor.

Das sind zwölf Fälle mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahlen klingen nach gar nicht so viel. Aber: „Uns ist bewusst: Das ist nur die Spitze des Eisbergs“, sagt Wehrfritz. Es gebe eine hohe Dunkelziffer – weil die allermeisten Fälle gar nicht auffielen. Im vergangenen Jahr habe es landesweit gut 106.000 theoretische Prüfungen gegeben.

Doppelgänger als Prüflinge

Zudem gibt es Betrugsfälle, bei denen „Stellvertreter“ für den Prüfling zum Test erschienen. Sie hätten entweder den Ausweis des Prüflings oder einen gefälschten Ausweis dabei, sagt Wehrfritz. Diese „Stellvertreter“-Fälle fielen oft nur durch Zufall auf, weil die Stellvertreter so gewählt würden, dass sie dem Prüfling ähnlich sehen.

„Dahinter steckt auch Organisierte Kriminalität“, sagt der Experte. Es gebe Fälle, in denen manche „Stellvertreter“ an verschiedenen Orten aufgetaucht seien. „Es scheint so was wie Kataloge zu geben, wo man sich denjenigen aussuchen kann.“ Prüflinge, die Betrüger in Anspruch nehmen, müssen demnach für Technik oder Doppelgänger bis zu 2.000 Euro zahlen.

Bei den „Stellvertreter“-Fällen handele es sich um die Straftat des Passmissbrauchs. „Da sind unsere Leute angewiesen, Anzeige zu erstatten“, sagt Wehrfritz. Es sei wichtig, dass die rechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft würden, um den Betrügern klarzumachen: „Du hast eine Straftat begangen“, sagt der Tüv-Rheinland-Experte.

Technik-Betrug ist nicht mal Ordnungswidrigkeit

Anders sieht es bei Betrügereien mit technischen Hilfsmitteln aus. Das sei rechtlich gesehen kein Betrug – und auch keine Ordnungswidrigkeit. Es gebe nur die Möglichkeit für Fahrererlaubnisbehörden, eine Sperrfrist von bis zu neun Monaten bis zur Prüfungswiederholung zu verhängen. 

Das geschehe aber nur in Ausnahmefällen, heißt es in der Antwort von Ministerin Schmitt. In den meisten Fällen werde eine Sperrfrist von sechs Monaten festgesetzt. 

Mitarbeitern sind Grenzen gesetzt

„Das Problem dabei ist, dass das Ganze nicht zentral hinterlegt wird“, sagt Wehrfritz. „Wenn da jemand da pfiffig ist, dann meldet er sich im nächsten Kreis an. Das ist dann eine andere Behörde.“ 

Den Tüv-Mitarbeitern sind bei den Technik-Mogeleien Grenzen gesetzt. Man achte auf technische Geräte am Körper und setze zur Erkennung von aktiven Funk- und Internetverbindungen im Prüfungsraum Detektoren ein. 

„Wir dürfen aber keine Leibesvisitation machen“, sagt er. Vor der Prüfung sage man x-mal „Handys aus oder Flugmodus ein“, aber dann klingelten doch welche während der Prüfung. 

Störsender seien nicht zulässig. Sicherheitsschleusen oder metallische Folien an den Fenstern, die eine Funkübertragung verhinderten, seien zu aufwendig. „Ja, wir haben schon über alles Mögliche nachgedacht“, sagt er.

2024 sind in Rheinland-Pfalz 47 Prozent der Teilnehmer bei der theoretischen Prüfung durchgefallen. Für die Prüfung müsse man eben lernen, sagt Wehrfritz. Für die Fahrerlaubnisklasse B seien 1.150 Fragen hinterlegt. „Die muss man nicht alle lernen. Man muss aber den Sachverhalt kennen.“ Die Prüfung könne man neben Deutsch auch in zwölf Fremdsprachen ablegen, darunter Rumänisch, Griechisch und Hocharabisch.