Ein 18-Jähriger aus Schleswig-Holstein steht unter Terrorverdacht. Nun hat die Staatsanwaltschaft Flensburg wegen mutmaßlicher Anschlagspläne Anklage gegen ihn erhoben. Mit wem stand er in Kontakt?

Gut vier Monate nach seiner Festnahme hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 18-Jährigen aus Elmshorn wegen mutmaßlicher Anschlagspläne erhoben. Dem Beschuldigten werde die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verabredung zum Mord vorgeworfen, sagte der Flensburger Oberstaatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö der Deutschen Presse-Agentur. 

Über die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens gegen den mutmaßlichen Islamisten muss nun das Landgericht Itzehoe entscheiden. Zuvor hatte „Der Spiegel“ berichtet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen vor, einen Terroranschlag geplant zu haben. Sein Ziel sei es gewesen, Ungläubige zu töten, sagte Petersen-Thrö. In Nachrichten habe er sich als Sympathisant der Terrormiliz IS zu erkennen gegeben.

Die Anklageschrift zählt  mehr als 100 Beweise auf. Es gebe außerdem eine Vielzahl an Zeugen und Sachverständigen zur IT-Forensik, auch die Frage der Schuldfähigkeit des 18-Jährigen werde beleuchtet, sagte Petersen-Thrö.

Möglicher Prozessstart ist seinen Worten nach Mitte April. Wie lange die Verhandlung vor Gericht dauern werde, hänge auch davon ab, inwieweit der Angeklagte geständig sei. In Jugendgerichtsverfahren seien Absprachen, wie es sie im Erwachsenenstrafrecht gebe, nicht möglich.

Verteidiger

Wie das Nachrichtenmagazin berichtete, soll der Beschuldigte im August zunächst zwei Flaschen Feuerzeugbenzin und wenige Tage später zwölf Liter Benzin gekauft haben. Mit den später sichergestellten Flüssigkeiten habe er Brandsätze herstellen wollen.

Verteidiger Atilla Aykaç sagte dem „Spiegel“, die Vorwürfe würden sich im Laufe der Hauptverhandlung relativieren. Falls sein Mandant Sympathien für den IS gehabt haben sollte, dann seien diese auf eine erhebliche Beeinflussung durch soziale Netzwerke zurückzuführen.

Nizza als Vorbild

Der Beschuldigte soll sich nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft mit Anschlägen im In- und Ausland beschäftigt haben und unter anderem die Tat in Nizza am 14. Juli 2016 als Vorbild genommen haben. An dem französischen Nationalfeiertag  war ein Tunesier auf einer Flaniermeile kurz nach einem Feuerwerk mit einem tonnenschweren Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Letztlich gab es 86 Todesopfer und mehr als 200 Verletzte. Der Gewalttäter wurde nach der Tat erschossen.

„Eine Tatbegehung mittels Lkw war danach dann eine Modalität, auf die der Beschuldigte aber keineswegs festgelegt war“, hatte die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp im November im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags erklärt. Ein genaues Anschlagsziel sei nicht festgelegt gewesen.

Die Planungen des Deutschen mit türkischen Wurzeln hatten nach Gropps damaligen Angaben durchaus konkrete Formen angenommen, waren aber noch nicht abgeschlossen. Er habe zwei mögliche Tatzeiträume im Dezember 2024 und im Januar ins Auge gefasst. Es habe auch keine räumliche Konkretisierung gegeben. 

Im Oktober habe er sich mit einer nicht bekannten Kontaktperson aus dem Ausland zur Planung eines terroristischen Anschlags verabredet. Ziel des Anschlags auf einen unbekannten, willkürlich ausgewählten Personenkreis sei es gewesen, „auf diesem Weg den Märtyrer-Tod zu sterben, also in das Paradies zu gelangen“.

Ermittlungen seit einem Jahr

Im November verhafteten Ermittler den Beschuldigten. „Wir haben jetzt hier kein weiteres Verfahren gegen einen Mittäter“, sagte der Staatsanwalt. 

Nach Angaben von Petersen-Thrö wurde der 18-Jährige zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen und in einem speziellen Heim für Jugendliche untergebracht. Bei einer Verurteilung wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat drohen dem 18-Jährigen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Strafe.

Seit Frühjahr 2024 ermittelte die Flensburger Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten aus Elmshorn. Medienberichten zufolge wurde Kommunikation abgehört, die deutschen Behörden bekamen einen Hinweis. „Wir sind gelegentlich abhängig von ausländischen Diensten“, räumte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) damals ein.