Nur „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ stand als Anrede bei der Internet-Buchung des Kanaren-Flugs zur Auswahl. Ist das eine Diskriminierung? Diese Frage soll nun ein Gericht beantworten.

Ein Mensch klagt in Berlin gegen eine Fluglinie auf Schadenersatz, weil bei der Ticketbuchung keine geschlechtsneutrale Anredemöglichkeit zur Auswahl stand. Die Klage wird am Mittwoch vor dem Landgericht II verhandelt, wie das Gericht eine Mitteilung des Bundesverbands Trans bestätigte.

Demnach wollte der Mensch mit einer „nicht-binären Geschlechtsidentität“ im Oktober 2021 einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Gran Canaria buchen. Voraussetzung für die Buchung des Flugtickets sei ein Eintrag über das Internet als „Herr“, „Frau“ oder „Fräulein“ gewesen. Eine geschlechtsneutrale Anrede sei nicht verfügbar gewesen. 

Die Fluglinie habe es abgelehnt, den Streit außergerichtlich zu klären, so der Bundesverband. Daher habe der Mensch im Juli 2023 Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen einer Diskriminierung erhoben und ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro gefordert. Außerdem solle die Fluglinie die Einstellungen ändern.