An einem Sommerabend nach dem Kirschfest prallt ein Auto folgenschwer gegen einen Baum: Drei junge Insassen sterben. Nun verlangt die Staatsanwaltschaft ein Signal gegen Alkohol am Steuer.

In dem Prozess um einen schweren Verkehrsunfall mit drei Toten im Süden Sachsen-Anhalts hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für den Angeklagten gefordert. Der 43-Jährige, der bei dem Unfall im Juli vergangenen Jahres am Steuer saß, habe durch sein alkoholbedingtes Fehlverhalten den Tod dreier junger Menschen verursacht. Eine Bewährungsstrafe sei nicht angemessen, erklärte der Staatsanwalt vor dem Amtsgericht Naumburg. 

Der Unfall ereignete sich im Juli 2024 auf der Landstraße nach Schönburg nach dem Naumburger Kirschfest. Laut Beweisaufnahme kam der Fahrer in einer scharfen Rechtskurve mit knapp 90 Kilometer pro Stunde von der Straße ab und prallte gegen einen Baum. Die Insassen auf der Rückbank – zwei 19-jährige Frauen und ein 21-jähriger Mann – starben an der Unfallstelle.

Staatsanwalt: Geständnis wirkt strafmildernd

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass es sich nicht um eine vorsätzliche Tat handle. Strafmildernd sei auch, dass der Fahrer geständig sei und sich einsichtig zeige. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass beim Angeklagten fast ein Promille gemessen wurde. 

Ein Sachverständiger sprach von einem „typischen alkoholbedingten Fahrfehler“. Hätte der Fahrer keinen Alkohol konsumiert, hätte der Unfall jedoch vermieden werden können, hieß es. Der Staatsanwalt betonte, dass sich die Mitfahrer darauf verlassen hätten, dass der Mann fahrtüchtig sei – diese Verantwortung habe der Angeklagte jedoch ignoriert. „Gerichte in Deutschland sind nicht mehr bereit, dieses Verhalten zu tolerieren“, betonte der Staatsanwalt. 

Die Vertreter der Nebenkläger schlossen sich dieser Einschätzung ein. Das Urteil müsse eine Signalwirkung gegen Alkohol am Steuer haben, sagte der Anwalt einer der Angehörigen der Opfer.

Verteidigung spricht von unglücklichen Umständen 

Der Verteidiger sprach von einer tragischen Verkettung unglücklicher Umstände nach dem Kirschenfest. Die Straße sei an jenem Sommerabend nass gewesen und es habe keine Leitplanke gegeben, die – nach Bestätigung durch einen Sachverständigen – den Unfall hätte abmildern können. Sein Mandant sei kooperativ gewesen und habe sich auch intensiv mit seinem eigenen Alkoholkonsum auseinandergesetzt. 

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, dass er sich an diesem Abend überschätzt habe. „Es war nie meine Absicht“, sagte er. Er bat die Angehörigen um Verzeihung. Zu Beginn des Prozesses hatte er die Tat zugegeben. In drei Briefen an die Angehörigen der Verstorbenen schrieb er, er sei zutiefst beschämt, dass seine „Dummheit“ den drei jungen Menschen das Leben gekostet habe. Ein Urteil wird am Nachmittag erwartet.