Bei einer Feier in Heidelberg schlagen Burschenschaftler einen Mann mit Gürteln und beleidigen ihn antisemitisch. Das Urteil hat nun Bestand – auch gegen einen Ex-Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten.
Die Bewährungsstrafen für zwei junge Männer nach einem antisemitischen Vorfall bei der Burschenschaft Normannia in Heidelberg sind rechtskräftig. Dies bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Heidelberg. Zuvor hatte die „Rhein-Neckar-Zeitung“ berichtet.
Bei dem Vorfall im Sommer 2020 wurde ein Mann als „Judensau“ und „Drecksjude“ beschimpft und mit Gürteln geschlagen. Einer der Angeklagten war früher Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen gewesen.
Das Amtsgericht Heidelberg sprach die beiden heute 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlicher Beleidigung schuldig. Die Haftstrafen von acht Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Förmliche Anträge für Revision nicht oder zu spät eingereicht
Nachdem die Angeklagten Berufung eingelegt hatten, bestätigte das Landgericht Heidelberg im September 2024 die Bewährungsstrafen. Zwar legten beide zunächst Revision gegen das Urteil ein. Allerdings reichte einer der Verurteilten den förmlichen Antrag mit Begründung nicht rechtzeitig ein, wie der Gerichtssprecher sagte. Der andere reichte demnach keinen förmlichen Antrag ein.
Nach früheren Angaben ereignete sich der Vorfall im Sommer 2020. Ein damals 25 Jahre alter Mann aus einer anderen Heidelberger Burschenschaft besuchte demzufolge eine Party mit etwa 30 Feiernden im Haus der Normannia. Dort habe er von seinen jüdischen Vorfahren berichtet und sei daraufhin malträtiert, beleidigt und unter anderem mit Münzen beworfen worden. Das Opfer erstattete Anzeige.
Das Amtsgericht hatte im Dezember 2022 insgesamt drei Männer wegen des Vorfalls verurteilt. Einer der Männer nahm seine Berufung kurz vor dem Prozessbeginn am Landgericht zurück und akzeptierte das Urteil des Amtsgerichts.