Nach dem Urteil gegen zwei Lehrkräfte wegen des Tods eines Schülers im Schwimmunterricht ist die Verunsicherung groß. Ein Verband fragt sich, ob nun überhaupt weiter Schwimmen gelehrt werden kann.
Nach dem Urteil gegen zwei Pädagoginnen wegen des Todes eines siebenjährigen Schülers stellt der Lehrerverband VBE den Schwimmunterricht in Baden-Württemberg infrage. „Ist mit Blick auf das erfolgte Urteil der Schwimmunterricht überhaupt noch durchführbar?“, schreibt VBE-Chef Gerhard Brand in einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und mehrere Bildungspolitiker im Landtag. Der Brief liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte die „Südwest Presse“ darüber berichtet.
Ende Februar hatte das Amtsgericht Konstanz nach dem Tod eines Zweitklässlers im Schwimmunterricht eine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
Das Urteil verunsichere Lehrerinnen und Lehrer im Land, die Schwimmunterricht erteilten, erklärte Brand. „Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden“, heißt es in dem Brief. Viele Lehrkräfte stellten sich nun die Frage, ob und wie der Schwimmunterricht unter diesen Vorzeichen überhaupt noch möglich sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Anwälte kündigten nach dem Urteilsspruch an, Berufung einlegen zu wollen. Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer.