Die Thüringer AfD wird seit Jahren vom Landesverfassungsschutz beobachtet und als rechtsextremistisch eingestuft. Nun will sie im Landtag die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes unter die Lupe nehmen.

Ein mit AfD-Stimmen eingesetzter Untersuchungsausschuss soll sich mit der Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes befassen. Die AfD-Fraktion setzte das Gremium im Landtag im Alleingang ein – alle anderen anwesenden Abgeordneten stimmten dagegen. Im Fokus soll das Handeln von Landesverfassungsschutzpräsident Stephan Kramer stehen, wie aus dem AfD-Antrag hervorgeht. 

Das Gremium soll beispielsweise klären, ob Kramer sein Amt zu politischen Zwecken missbrauchte. Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller sagte, man nutze den Untersuchungsausschuss, um „die Machenschaften“ von Kramer und Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) zu beleuchten. Er warf Kramer vor, nicht die nötigen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes mitzubringen, da dieser kein Volljurist sei.

AfD kann allein Untersuchungsausschüsse einsetzen

Bei der Landtagswahl im Herbst 2024 war die AfD mit ihrem Thüringer Chef Björn Höcke stärkste Kraft geworden und hat nun im Landtag so viele Sitze, dass sie allein Untersuchungsausschüsse einsetzen kann. Die anderen Fraktionen können dies nicht verhindern. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sind ein Fünftel der Stimmen im Parlament nötig, die AfD hat in Thüringen mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag. 

Die Höcke-AfD wird seit März 2021 vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

Linke will Gefahr durch AfD beleuchten

„Wir werden diesen Untersuchungsausschuss nutzen, um über die Gefährlichkeit und die Gefahr der AfD aufzuklären“, kündigte die Thüringer Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss an.

CDU: Verfassungsschutz kein politisches Instrument

Der CDU-Politiker Jonas Urbach kritisierte, der Antrag der AfD zum Untersuchungsausschuss lese sich wie einen Angriff auf den Verfassungsschutz. „Wir brauchen aber einen gut funktionierenden Verfassungsschutz“, sagte er. 

Die Behörde sei kein politisches Instrument. „Es ist uns wichtig, die im Raum stehenden Vorwürfe auszuräumen, damit der Verfassungsschutz seine Arbeit wieder in ruhigem Fahrwasser ausführen kann.“ 

Urbach warf der AfD einen Delegitimierungsversuch vor. Es sei nachvollziehbar, aber verwerflich, dass „gerade diejenigen versuchen, die Behörde in Verruf zu bringen, deren Aktivitäten von ihr beobachtet werden“, sagte Urbach. 

Landtag umschifft drohende AfD-Blockade

Der Landtag verabschiedete zudem mit einer Mehrheit zwei Gesetzesänderungen, um eine Blockade der AfD bei der Besetzung von Gremien zur Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verhindern. 

Künftig ist keine Zweidrittelmehrheit mehr nötig, um Mitglieder für die parlamentarische Kontrollkommission und für die sogenannte G10-Kommission zu wählen. Die einfache Mehrheit reicht. Damit hat die AfD-Fraktion keine Sperrminorität mehr. Die Änderungen wurden mit Stimmen von CDU, BSW, Linke und SPD angenommen, die AfD stimmte dagegen.

Die parlamentarische Kontrollkommission überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G10-Kommission kontrolliert zusätzlich, bei welchen Menschen der Verfassungsschutz zum Beispiel Telefone und die Post überwachen darf. Die AfD wäre gern selbst in diesen beiden Gremien vertreten. Für die anderen Fraktionen ist das aber keine Option, da die AfD wegen ihrer extremen Ansichten selbst vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird. 

Die Gesetzesänderungen sehen vor, dass es fortan keine Festlegung mehr zur Mitgliederzahl bei der parlamentarischen Kontrollkommission gibt. Der Landtag soll die Anzahl zu Beginn einer Legislaturperiode selbst festlegen. Zudem sollen die Mitglieder nicht mehr mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen. Eine einfache Mehrheit soll ausreichen. Ähnliche Vereinfachungen wurden für die Bildung der G10-Kommission verabschiedet. Allerdings müssen dort auch weiterhin zwingend Mitglieder von regierungstragenden Fraktionen und der Opposition vertreten sein.